Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand März 2026
Highscore Jump & Play GmbH
Philipp-Reis-Str. 17, 63477 Maintal
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle vertraglichen Leistungen der Highscore Jump & Play GmbH (“Betreiber”) – sowohl für die Nutzung der Freizeitpark-Anlagen (Trampolinbereiche, Gastronomie) als auch für gastronomische Angebote, online oder vor Ort.
- Mit dem Kauf eines Tickets oder einer gastronomischen Leistung akzeptiert die buchende Person diese AGB verbindlich.
§ 2 Vertragsschluss
- Onlinebuchungen erfolgen über die Website; vor Ort erfolgt der Vertragsabschluss an der Kasse.
- Der Vertrag kommt mit Zugang einer Buchungs- bzw. Bestellbestätigung zustande; enthalten sind die AGB, die Nutzungs- und Sicherheitsregeln sowie – bei Gastronomie – die jeweiligen Speise- und Getränkekarten.
- Die AGB sowie die Park- und Sicherheitsordnung sind online und im Park einsehbar. Diese Regelungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil.
§ 3 Leistungen, Preise & Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen, einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesenen, Preise für Tickets bzw. gastronomische Leistungen.
- Zahlungen erfolgen entsprechend der vereinbarten Zahlungsart (z. B. bar, EC-Karte, Kreditkarte, online).
- Für Events oder Catering kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung erfolgen.
§ 4 Buchung, Stornierung & Rücktritt
- Tickets für Freizeitangebote können online bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden; danach erfolgt keine Rückerstattung. Vor Ort gekaufte Tickets sind nicht stornierbar. Wenn Tickets innerhalb der 7 Tage vor dem Originaltermin verschoben werden, ist das Ticket nicht mehr stornierbar.
- Gastronomische vorausgebuchte Leistungen (z. B. Geburtstagsmenüs) können ebenfalls nur 7 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden; danach erfolgt keine Rückerstattung. Vor Ort gekaufte Gastronomische Leistungen sind nicht stornierbar.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht entfällt bei Termintickets gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
§ 5 Teilnahmebedingungen & Gruppenverantwortung
- Mindestalter: Play-Halle ab 4 Jahren; Ninja Jump Bereich ab 6 Jahren. Jüngere Kinder nur zu speziellen Zeiten und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
- Unter 18 müssen Begleitpersonen mit anwesend sein, Ausnahme hierfür ist die Haftungsfreistellung für Kinder über 14 – diese kann von unserer Webseite heruntergeladen werden.
- Die buchende Person übernimmt Verantwortung für die von ihr mitgebrachten Teilnehmer, übermittelt ihnen die Regeln und stellt sicher, dass Minderjährige mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten teilnehmen.
- Teilnahme setzt ein gültiges Ticket und die Kenntnisnahme der Regeln voraus.
§ 6 Hausrecht & Sicherheitsregeln
- Das Personal übt Hausrecht aus und kann bei Regelverstößen Gäste verweisen oder dauerhaft sperren (“Hausverbot”).
- Pflichten im Freizeitbereich: Tragen der Highscore-Socken; Fremdsocken sind nicht erlaubt. Alkoholverbot in Parkbereichen; Gastronomiebereich hält sich an gesetzliche Alters- und Hygieneregeln.
§ 7 Haftung & Schadensersatz
- Die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung – auch durch Erfüllungsgehilfen – und nur für vorhersehbare, typische Schäden.
- Die buchende Person haftet für Schäden, die von ihr oder mitgebrachten Personen verursacht werden.
- Keine Haftung für Garderobe, Wertsachen oder Fahrzeuge, im Park wie in der Gastronomie.
§ 8 Foto-/Videoaufnahmen
- Gäste dürfen eigene Aufnahmen machen, sofern andere nicht gestört werden.
- Mit Betreten des Parks erklärt die buchende Person sich mit der Verwendung dieser Aufnahmen zu Werbezwecken einverstanden.
§ 9 Kennzeichnungspflicht (Allergene) & Hygienerechte
- Die gastronomischen Angebote erfüllen Verbraucherinformationen wie Allergenkennzeichnung und Grundpreis gemäß Lebensmittelrecht.
- Der Betrieb verfügt über erforderliche behördliche Genehmigungen, die jederzeit auf Anfrage einsehbar sind.
§ 10 Veranstaltungsräume & Catering
- Die Nutzung von Räumlichkeiten für Events unterliegt gesonderten AGB, inkl. Stornofristen, Mindestabnahmen oder Kaution.
§ 11 Videoüberwachung
- Die komplette Anlage (Freizeitbereiche, Gastronomie, Eingänge) ist videoüberwacht – zur Wahrung des Hausrechts, Prävention und Aufklärung von Straftaten, Unfallrekonstruktion und Schutz von Personen/Eigentum. Mitarbeiter Raum, Toiletten, Umkleide, Büroarbeitsplätze werden nicht überwacht.
- Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
- Aufnahmen werden ausschließlich zu diesen Zwecken genutzt, durch berechtigte Personen verarbeitet und nach maximal 72 Stunden gelöscht, es sei denn, Speicherung ist zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls oder wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich.
§ 12 Höhere Gewalt & Betriebsstörungen
- Bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z. B. behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, technische Störungen) behalten wir uns vor, Termine abzusagen oder zu verschieben. Rückerstattung erfolgt nach Ermessen.
§ 13 Datenschutz & Schlussbestimmungen
- Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß geltendem Datenschutzrecht verarbeitet. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Maintal.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen AGB unberührt.
§ 14 Highscore Coins & Prämien
Der Betreiber stellt ein freiwilliges Belohnungssystem („Highscore Coins“) zur Verfügung. Gäste können durch sportliche Aktivitäten innerhalb der Anlagen virtuelle Münzen sammeln, die in einem Prämienbereich gegen Sachpreise eingelöst werden können.
Die Highscore Coins haben keinen Geldwert. Eine Barauszahlung, Rückerstattung oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
Die Highscore Coins dienen ausschließlich dem spielerischen Wettbewerb („Gamification“) und stellen kein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV dar. Der Erwerb erfolgt nicht durch Einsatz von Geld, sondern ausschließlich durch sportliche Aktivität.
Der Betreiber behält sich vor, Art, Umfang und Wert der Prämien jederzeit zu ändern oder das Belohnungssystem ohne Angabe von Gründen einzustellen. Ein Anspruch auf bestimmte Prämien oder eine dauerhafte Teilnahme besteht nicht.
Gäste haben keinen Anspruch auf Ersatz bei Verlust, technischem Defekt oder Verfall von Highscore Coins. Eine Geltungsdauer kann vom Betreiber festgelegt werden.
Prämien sind auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten. Ausgegeben werden ausschließlich Sachwerte, die nicht gegen geltendes Recht (z. B. Jugendschutzgesetz) verstoßen.
Jedes Ticket und das dazugehörige Armband sind personengebunden und dürfen nur von der Person genutzt werden, für die sie gekauft wurden. Eine Nutzung durch andere Personen, insbesondere das Sammeln von Highscore Coins mit Begleiter-Armbändern oder im Namen anderer Gäste, ist untersagt.
Der Betreiber ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Regeln sämtliche bis dahin gesammelten Highscore Coins des betroffenen Gastes zu stornieren bzw. auf null zu setzen und Gäste vom Belohnungssystem auszuschließen. Ein Anspruch auf Wiedergutschrift oder Ersatz besteht nicht.
§ 15 Wettbewerbe und Highscore-Aktionen
Freiwillige Teilnahme:
Wir bieten gelegentlich sportliche Wettbewerbe, Highscore-Aktionen oder ähnliche Leistungs-Challenges an. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.Kein Glücksspiel:
Sämtliche Wettbewerbe und Aktionen basieren ausschließlich auf sportlicher oder spielerischer Leistung. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Glücksspiele im Sinne des Glücksspielrechts.Preise und Gewinnansprüche:
Eine Teilnahme begründet keinen Anspruch auf einen Preis oder eine bestimmte Platzierung. Die Vergabe von Preisen erfolgt freiwillig und nach Ermessen des Betreibers. Auch bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl, Platzierung oder Zielvorgabe besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn oder eine Auszahlung.Ausschluss des Rechtswegs:
Der Rechtsweg ist im Zusammenhang mit der Teilnahme, Auswertung oder Preisvergabe ausgeschlossen.Technische und organisatorische Fehler:
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Systemfehler, Netzwerkprobleme, Datenverluste oder sonstige Umstände, die zu einer fehlerhaften Anzeige, Speicherung oder Auswertung von Leistungen führen.
Nachträgliche Korrekturen oder Reklamationen aufgrund solcher Fehler sind ausgeschlossen.Änderungen und Absage:
Der Betreiber behält sich vor, Wettbewerbe jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu verschieben oder abzusagen, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.
§ 16 Feriencamps
1. Geltungsbereich und Buchung
Für die von der Highscore Jump & Play GmbH angebotenen Feriencamps gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Bedingungen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Kauf des entsprechenden Camp-Tickets. Die Buchung gilt für den gesamten in der Leistungsbeschreibung angegebenen Campzeitraum und nicht für einzelne Anwesenheitstage.
Voraussetzung für die Teilnahme ist neben einem gültigen Camp-Ticket eine vor Campbeginn vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahme-, Aufsichts- und Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Liegt diese Erklärung nicht rechtzeitig vor, kann das Kind nicht am Camp teilnehmen. Ein Erstattungsanspruch entsteht hierdurch nicht, sofern der Betreiber die fehlende Erklärung nicht zu vertreten hat.
2. Stornierung, Krankheit und Fehltage
Für die Stornierung eines Feriencamps gelten die in § 4 genannten Stornierungsbedingungen, soweit bei der Buchung keine abweichenden Bedingungen mitgeteilt werden.
Kann ein angemeldetes Kind an einem oder mehreren Camptagen nicht teilnehmen, insbesondere wegen Krankheit, Verletzung, persönlicher Termine, Urlaubs oder aus sonstigen Gründen aus dem persönlichen Verantwortungsbereich des Kindes oder der Erziehungsberechtigten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr.
Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests, bei verspätetem Beginn der Teilnahme sowie bei einem vorzeitigen Abbruch des Camps durch das Kind oder die Erziehungsberechtigten.
Der Campplatz, das Betreuungspersonal, die Räumlichkeiten, das Programm, die Materialien und gegebenenfalls die Verpflegung werden für den gesamten gebuchten Zeitraum verbindlich geplant und vorgehalten.
Eine Umbuchung, Gutschrift, Erstattung oder Ausstellung eines Gutscheins kann im Einzelfall freiwillig aus Kulanz erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Die Erziehungsberechtigten sollen den Betreiber möglichst frühzeitig, spätestens jedoch vor Beginn des jeweiligen Camptages, über eine Abwesenheit oder Verspätung informieren.
3. Campzeiten und Aufsicht
Die jeweiligen Campzeiten ergeben sich aus der Campbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Soweit nichts anderes angegeben ist, findet das Camp an den gebuchten Tagen von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
Die Aufsichtspflicht des Betreibers beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine zuständige Mitarbeiterin oder einen zuständigen Mitarbeiter und endet mit der Abholung des Kindes zum Ende der vereinbarten Campzeit.
Eine verlängerte Betreuung oder Abholzeit, insbesondere bis 16:30 Uhr, wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich angeboten, vorab gebucht oder anderweitig schriftlich vereinbart wurde.
Außerhalb der vereinbarten Camp- und Betreuungszeiten besteht keine Aufsichtspflicht des Betreibers.
4. Übergabe, Abholung und Erreichbarkeit
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, während der Campzeit telefonisch erreichbar zu sein oder eine erreichbare Notfallperson zu benennen.
Das Kind wird ausschließlich an Erziehungsberechtigte oder zuvor ausdrücklich benannte abholberechtigte Personen übergeben. Der Betreiber ist berechtigt, zur Überprüfung der Abholberechtigung die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments zu verlangen.
Soll das Kind nach Ende der vereinbarten Betreuungszeit die Einrichtung selbstständig verlassen dürfen, ist hierfür vorab eine ausdrückliche Erklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit dem Verlassen der Einrichtung endet die Aufsichtspflicht des Betreibers.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, das Kind pünktlich abzuholen. Bei einer absehbaren Verspätung ist der Betreiber unverzüglich zu informieren. Durch eine verspätete Abholung entstehende zusätzliche Betreuungs- oder Personalkosten können nach Maßgabe einer vorab bekannt gegebenen Kostenregelung berechnet werden.
5. Teilnahme an Aktivitäten und Nutzung der Attraktionen
Im Rahmen des Feriencamps kann das Kind an den jeweils angebotenen Sport-, Bewegungs-, Spiel- und Gruppenaktivitäten teilnehmen. Hierzu können insbesondere Trampolinspringen, Ninja-Parcours, Kletteranlagen, Arcade-, Jump- und Play-Angebote gehören.
Den Erziehungsberechtigten ist bekannt, dass sportliche Betätigung und die Nutzung der Attraktionen trotz ordnungsgemäßer Aufsicht, Sicherheitsvorkehrungen und regelgerechter Nutzung mit Verletzungsrisiken verbunden sind. Hierzu können insbesondere Stürze, Prellungen, Verstauchungen, Zerrungen, Knochenbrüche und sonstige Verletzungen gehören.
Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter einzelner Aktivitäten besteht nicht. Der Betreiber darf Programmpunkte aus organisatorischen, personellen, witterungsbedingten, gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen ändern, ersetzen oder ausfallen lassen, sofern der Gesamtcharakter des Camps und der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleiben.
6. Gesundheitszustand und Mitteilungspflichten
Die Erziehungsberechtigten haben vor Campbeginn alle gesundheitlichen Besonderheiten mitzuteilen, die für die Teilnahme, Aufsicht, Sicherheit oder eine mögliche Notfallversorgung von Bedeutung sein können.
Hierzu zählen insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten, Asthma, Epilepsie, Diabetes, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Rückenprobleme, bestehende Verletzungen, körperliche oder psychische Einschränkungen sowie die Einnahme von Medikamenten.
Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass das Kind aus ihrer Sicht gesundheitlich in der Lage ist, am Feriencamp und an den vorgesehenen Aktivitäten teilzunehmen. Im Zweifel ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.
Änderungen des Gesundheitszustands, die für die sichere Teilnahme relevant sein können, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Kinder mit ansteckenden Erkrankungen, Fieber, Erbrechen, Durchfall oder anderen Beschwerden, die eine sichere Teilnahme ausschließen oder andere Personen gefährden können, dürfen nicht am Camp teilnehmen.
Treten entsprechende Beschwerden während des Camps auf, sind die Erziehungsberechtigten oder die benannte Notfall- beziehungsweise Abholperson verpflichtet, das Kind nach Aufforderung unverzüglich abzuholen.
7. Medikamente
Die regelmäßige Verabreichung von Medikamenten und die Übernahme medizinischer Behandlungs- oder Überwachungspflichten sind nicht Bestandteil der Campbetreuung.
Eine Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme kommt nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und auf Grundlage eindeutiger schriftlicher Angaben der Erziehungsberechtigten in Betracht.
Der Betreiber kann die Teilnahme ablehnen, wenn eine für das Kind erforderliche medizinische, pflegerische oder individuelle Betreuung im Rahmen des angebotenen Betreuungskonzepts nicht sicher gewährleistet werden kann.
8. Sicherheits- und Verhaltensregeln
Während des Feriencamps gelten die Hausordnung, die Sicherheits- und Verhaltensregeln, die Hinweise an den einzelnen Attraktionen sowie sämtliche Anweisungen des Personals.
Insbesondere sind die vorgesehenen Highscore-Sprungsocken zu tragen. Schmuck, Uhren, Piercings sowie harte, spitze oder lose Gegenstände sind vor der Nutzung der Attraktionen abzulegen oder sicher zu verstauen.
Trampoline, Kletterelemente und Hindernisse dürfen nur nach Freigabe und unter Beachtung der jeweiligen Regeln genutzt werden. Saltos, Schrauben, Überschläge oder vergleichbare Bewegungen sind untersagt, soweit sie nicht ausdrücklich durch das Personal erlaubt und angeleitet werden.
Rennen, Schubsen, Rangeleien, gefährliches Fangen spielen sowie sonstiges rücksichtsloses oder sicherheitsgefährdendes Verhalten sind untersagt.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, das Kind vor Campbeginn darauf hinzuweisen, dass die Sicherheitsregeln und die Anweisungen des Personals jederzeit einzuhalten sind.
9. Ausschluss von der Teilnahme
Der Betreiber ist berechtigt, ein Kind vorübergehend von einzelnen Aktivitäten oder dauerhaft vom weiteren Camp auszuschließen, wenn das Kind
Anweisungen des Personals nicht befolgt,
wiederholt oder erheblich gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln verstößt,
sich selbst oder andere Personen gefährdet,
den Campbetrieb erheblich beeinträchtigt oder
eine angemessene Betreuung innerhalb des angebotenen Betreuungskonzepts nicht mehr möglich ist.
In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten oder eine abholberechtigte Person verpflichtet, das Kind nach Aufforderung unverzüglich abzuholen.
Beruht der Ausschluss auf einem vom Kind oder seinen Erziehungsberechtigten zu vertretenden Verhalten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Notfälle und medizinische Versorgung
Bei Verletzungen, Erkrankungen oder sonstigen Notfällen ist der Betreiber berechtigt, angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und erforderlichenfalls den Rettungsdienst, ärztliches Personal oder ein Krankenhaus hinzuzuziehen.
Sind die Erziehungsberechtigten oder die benannte Notfallperson nicht rechtzeitig erreichbar, darf der Betreiber alle Maßnahmen veranlassen, die nach Einschätzung der eingesetzten Rettungs- oder medizinischen Fachkräfte zum Schutz des Kindes erforderlich sind.
Die Erziehungsberechtigten werden über einen solchen Vorfall schnellstmöglich informiert.
11. Haftung und Risikoanerkennung
Die Teilnahme am Feriencamp und die Nutzung der Attraktionen erfolgen unter Beachtung der Haus-, Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie der Anweisungen des Personals.
Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Der Betreiber haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die insbesondere entstehen durch
die Nichtbeachtung der Haus-, Sicherheits- oder Verhaltensregeln,
die Missachtung von Anweisungen des Personals,
vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten des Kindes,
rücksichtsloses oder gefährliches Verhalten,
eine unsachgemäße Nutzung der Attraktionen oder
nicht, unvollständig oder verspätet mitgeteilte gesundheitliche Einschränkungen.
Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Kleidung, Mobiltelefonen, Schmuck, Spielzeug, Wertgegenständen und sonstigen mitgebrachten Sachen haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Den Teilnehmern wird empfohlen, keine unnötigen Wertgegenstände mitzubringen.
12. Foto- und Videoaufnahmen
Eine werbliche Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen ein teilnehmendes Kind erkennbar ist, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Die Teilnahme am Feriencamp und die Nutzung der gebuchten Leistungen sind nicht davon abhängig, dass eine solche Einwilligung erteilt wird. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der darin enthaltenen Hinweise für die Zukunft widerrufen werden.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Organisation, Durchführung und Abwicklung des Feriencamps sowie zur Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten oder Notfallpersonen verarbeitet.
Gesundheitsbezogene Angaben werden nur verarbeitet, soweit dies für die Teilnahme, Betreuung, Sicherheit oder medizinische Versorgung erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Camps notwendig ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder im Notfall medizinische Hilfe benötigt wird.
Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise des Betreibers.
14. Absage durch den Betreiber
Muss das gesamte Feriencamp aus einem vom Betreiber zu vertretenden Grund abgesagt werden, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet.
Fallen einzelne Camptage aus und wird weder ein angemessener Ersatztermin noch eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten, wird die Teilnahmegebühr für die ausgefallenen Tage anteilig erstattet.
Bei höherer Gewalt oder anderen außergewöhnlichen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ereignissen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Besondere Teilnahmebedingungen zur ADVENT-COUPON-AKTION
Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist die HighscoreJump & Play GmbH.Ablauf der Aktion
Vom 1. bis 24. Dezember wird täglich ein Rabattcode veröffentlicht. Jeder Code ist nur am jeweiligen Veröffentlichungstag gültig (sofern nichts anderes angegeben ist).Begrenzte Einlösbarkeit
Jeder Rabattcode kann nur von den ersten X teilnahmeberechtigten Personen eingelöst werden.
Sobald das tägliche Kontingent erschöpft ist, ist eine Einlösung nicht mehr möglich.
Technische oder zeitliche Verzögerungen beim Einlösen berechtigen nicht zu einer nachträglichen Gewährung des Rabatts.Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 14 Jahren (oder gewünschtes Mindestalter). Mitarbeiter*innen des Veranstalters sind ausgeschlossen. Dies bezieht sich auf die Buchende Person, für Besucher gibt es keine Altersgrenzen.Nutzungsbedingungen der Gutscheine
Rabattcodes sind nicht übertragbar, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und nicht auszahlbar.
Pro Person kann jeder Code nur einmal genutzt werden.Missbrauch / Ausschluss
Der Veranstalter behält sich vor, bei Manipulation, Missbrauch oder technischen Eingriffen Personen von der Teilnahme auszuschließen.Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht fürtechnische Störungen,
Übertragungsverzögerungen,
Ausfälle von Systemen oder Plattformen,
verspätete oder nicht registrierte Einlösungen,
soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Änderung und vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund zu ändern, anzupassen oder vorzeitig zu beenden. Ansprüche hieraus bestehen nicht.Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme, Einlösung oder nachträgliche Rabattgewährung.Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Sommerpass
- Der Sommerpass ist ein saisonales und mengenmäßig begrenztes Sonderangebot. Er ist ausschließlich während der von uns festgelegten Verkaufszeiträume und nur solange der hierfür vorgesehene Vorrat verfügbar ist erhältlich. Ein Anspruch auf den Erwerb oder eine erneute Verfügbarkeit des Sommerpasses besteht nicht.
- Der Sommerpass wird als Stempelkarte ausgegeben und berechtigt innerhalb seines Gültigkeitszeitraums zu der auf dem Pass angegebenen Anzahl an Eintritten in unseren Trampolinpark.
- Der Sommerpass ist übertragbar, jedoch kein Gruppenpass. Pro Besuch kann der Sommerpass nur einmal eingelöst bzw. einmal abgestempelt werden. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Personen gemeinsam den Trampolinpark besuchen. Kommen beispielsweise mehrere Familienmitglieder oder eine Gruppe gemeinsam, kann mit einem Sommerpass bei diesem Besuch nur ein Eintritt eingelöst werden. Für weitere Personen sind separate Eintrittskarten oder weitere gültige Pässe erforderlich.
- Der Pass kann bei einem späteren Besuch von einer anderen Person genutzt werden. Eine mehrfache Nutzung desselben Sommerpasses innerhalb eines Besuchs ist jedoch ausgeschlossen.
- Die Gültigkeit des Sommerpasses endet mit Ablauf des 30. September des jeweiligen Ausgabejahres. Nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingelöste Eintritte bzw. nicht verwendete Stempel verfallen anschließend ersatzlos. Eine Übertragung nicht genutzter Eintritte auf einen späteren Zeitraum, Auszahlung oder Gutschrift ist ausgeschlossen.
- Bei dem Sommerpass handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, die für einen festgelegten Leistungszeitraum angeboten wird. Für online erworbene Sommerpässe besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Eine freiwillige Rückgabe, Stornierung oder ein Umtausch des Sommerpasses ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere nach Ausgabe der Stempelkarte sowie nach deren erstmaliger Nutzung. Eine vollständige oder anteilige Erstattung bereits genutzter oder noch nicht genutzter Eintritte bzw. Stempel erfolgt nicht.